Am 18. März 2026 nahm Dr. Nicole Burger als Expertin für Schulrecht an einer Diskussionssendung zur schulischen Integration teil – Anlass war der Fall einer Aargauer Schülerin mit schwerer Behinderung. Als im Schul‑ und Bildungsrecht tätige Kanzlei befürworten wir grundsätzlich die Idee der inklusiven Bildung: Alle Kinder sollen gemeinsam lernen können, soweit dies ihrem Wohl entspricht. Integration darf jedoch nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss sich immer am individuellen Kindeswohl orientieren. Der Entscheid des Bundesgerichts, die Schülerin in einer heilpädagogischen Sonderschule zu beschulen, entspricht diesem Grundsatz. Die Empfehlung des UN‑Kinderrechtsausschusses, sie vorläufig in der Regelschule zu belassen, ist rechtlich nicht verbindlich und steht im Widerspruch zu den fachlichen Einschätzungen. Die kantonalen Gutachten zeigen klar, dass das Kind aufgrund seiner mehrfachen Behinderung umfassende spezialisierte Förderung braucht. Der Fall verdeutlicht: Inklusion ist richtig – aber nicht um jeden Preis. Entscheidend ist, wo ein Kind tatsächlich profitieren kann und wo Überforderung droht. Gerne setzen wir uns für unsere Klientinnen und Klienten weiterhin für schulische Inklusion ein – ebenso aber auch für einen Sonderschulplatz, wenn dies dem Wunsch oder dem Wohl des Kindes entspricht. (https://www.telezueri.ch/talktaeglich/integrative-schule-unter-druck-bestimmt-jetzt-die-uno-mit-163319791)
